Mietverwaltung

Auszug aus dem Leistungsverzeichnis unserer Mietverwaltung

  • Führung der gesamten Korrespondenz mit den Mietern und Dritten hinsichtlich des verwalteten Objektes.
  • Verhandlung und Vergabe von Reinigungs- und Wartungsverträgen über die technischen Anlagen des Verwaltungsobjekts sowie Überwachung dieser Tätigkeiten.
  • Beschaffung sämtlicher für die Objekte erforderlichen Versorgungs-, Brenn- und Hilfsstoffe sowie Gebrauchsgegenstände die zur Werterhaltung, Pflege und Nutzungsmöglichkeit erforderlich sind.
  • Veranlassung aller erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten des laufenden Reparaturanfalls.
  • Mitteilung an den Auftraggeber über den festgestellten Reparaturbedarf nach Art und Umfang.
  • Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Zahlung aller laufenden Abgaben und Gebühren und Begleichung der Handwerker-, Lieferanten- und sonstiger mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes Beauftragten.
  • Geordnete rechnerische Erfassung aller Zahlungsvorgänge, Erstellung vierteljährlicher Teilabrechnungen und Erstellung einer Jahresabrechnung jeweils bis 30.Juni des nächstfolgenden Jahres.
  • Führung von Verhandlungen bezüglich der Vertragsgestaltung bei Verlängerung zusammen mit dem Auftraggeber, Überwachung und Anpassung der gestellten Kautionen und sonstigen Sicherheiten.
  • Bearbeitung der Anträge auf Untervermietung sowie anderer Angelegenheiten, für die die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist.
  • Nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die Einschaltung von Rechtsanwälten, Architekten, Statikern, Steuerberatern und Sachverständigen bzw. technischen Beratern auf Kosten des Auftraggebers.
  • Die Einstellung eines Haustechnikers oder sonst für die Liegenschaft arbeitender Hilfskräfte sowie deren An- und Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern und gesetzlichen Krankenkassen.
  • Entgegennahme oder Einzug der Mietzinsen, Kautionen, Nebenkosten und sonstiger Nutzungsentgelte.
  • Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen.
  • Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Geltendmachung der Kosten bei den Mietern; Eingangskontrolle der Nachforderungsbeträge bzw. Anweisung der Guthaben an die Mieter; Erhöhung bzw. Anpassung aller Betriebskosten